Nein - natürlich nicht. Dies sind nur Optionen.
Die Beifahrerplakette ist die gleiche, die Sie als Teilnehmer bereits mit Ihrer gültigen Nennung erhalten. Sie ist als Extra-Souvenir für Ihren Copiloten gedacht. Beifahrerverzehrbons sind ebenfalls nur eine Option, bei der Sie zwischen 1 und 5 € am Veranstaltungstag sparen.
Mit anderen Worten: Das reguläre Nenngeld 30,--/40,--/45,-- € bezieht sich auf ein Teilnehmerfahrzeug mit weiteren Leistungen für den Fahrer. Alle übrigen Insassen sind einfach hilfreiche Beifahrer und/oder fröhliche Mitreisende.
Ja. - Alle Teilnehmer der letzten drei Jahre erhalten automatisch eine Ausschreibung in Papierform auf dem Postweg.
Ja. - Über unsere Online-Nennung. Online-Nennungen mit Nenngeldeingang werden wie unterschriebene Dokumente rechtswirksam behandelt. Bitte beachten Sie: Nennungen ohne Nenngeldeingang sind ungültig und werden nicht weiterbearbeitet.
Alljährlich möchten wir dem ältesten Teilnehmer eine Ehrengabe überreichen...
Sollten Sie daher unter 60 Jahren alt sein, ist die Angabe Ihres Geburtsdatums optional.
Und: Wir versichern Ihnen, dass wir alle sensiblen persönlichen Daten zur Veranstaltungsorganisation verwenden und in keiner Form an Dritte weitergeben werden.
Nein. - Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. - Wir bitten um Verrechnungsscheck oder Überweisung.
Die Startnummern vergeben wir laufend nach Nenngeldeingang. Ab 1. April 2011 werden wir auf der Schozachtal-Klassik-Internetseite die Nennliste laufend aktualisieren. Alle akzeptierten Teilnehmer, deren vollständige Nennung bis zum Normal-Nennschluß beim Veranstalter vorliegt, erhalten eine Nennbestätigigung auf dem Postweg. Bitte schauen Sie ab Donnerstag vor dem Veranstaltungstermin in Ihren Briefkasten.
Ob TÜV, KÜS, GTÜ, Dekra oder andere autorisierte Stellen - alle können via ihrer Datenbanken nur bestätigen, dass es zum Nachfragezeitpunkt keine Nachrüstmöglichkeit gibt. Diese Bescheinigung ist allerdings kein Freifahrschein für Sie. Vielmehr müssen Sie damit zum Straßenverkehrsamt einer Umweltzone. Dieses Straßenverkehrsamt wird Ihr Anliegen kostenpflichtig anhand der dort gültigen "Allgemeinverfügung zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV" prüfen. Wenn Sie die dort angeführten restriktiven Bedingungen erfüllen, kann Ihnen eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese hat dann für alle Umweltzonen in Baden-Württemberg "insoweit Geltung, als die Regelungsinhalte und Lebenssachverhalte identisch sind".
Bitte beachten Sie: Auch ein negativer schriftlicher Bescheid ist, wie überall, kostenpflichtig.
Mit einer "Nichtnachrüstbar-Bescheinigung" alleine können Sie deshalb mit Ihrem Pkw-Youngtimer nicht in Ilsfeld teilnehmen.